Mag. Nikola Krumpholz
0676/9213396
office@artanddance.at
St. Rochusstrasse 30
7000 Eisenstadt
ZVR-Zahl: 1449843947
Bankverbindung:
IBAN: AT28 2011 1841 1855 6800
BIC: GIBAATWWXXX
Telefonzeiten von MO-Fr: 10.00 bis 15.00 Uhr.
Öffnungszeiten zwischen 15.00 und 19.30 Uhr.
(Je nach Kursplan)
Erklärung zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten:
Stand: Mai 2018
Diese Information dient der Umsetzung der Informationsverpflichtungen nach der EU-DSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, dem DSG (Datenschutzgesetz) i.d.g.F. und dem TKG (Telekommunikationsgesetz) i.d.g.F.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO 2018, TKG 2003).
In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Vereinstätigkeit.
Mitglieder/Kurs Verwaltung
Die Verwaltung unserer Mitglieder/Kursteilnehmer wird über ein Excel Sheet, und einem digitalen Speicher abgewickelt. Ausschließlich der Vorstand und die Trainer haben Zugriff auf diese Dokumente.
Folgende Datenfelder werden in dieser Tabelle gespeichert:
• Vorname des Kindes (Pflicht)
• Nachname des Kindes (Pflicht)
• Geburtsdatum (Pflicht)
• Telefon (Pflicht)
• Postleitzahl, Ort
• E-Mail(Pflicht)
Diese Daten, egal ob mündlich, schriftlich oder per E-Mail übermittelt, werden nur zwecks Organisation der Tanzkurse verwendet.
Ein Tanzkurs Excel Sheet beinhaltet alle Kurse, der jeweiligen Kursleiterin eines Tanzjahres (Sept. – Juni) und es werden immer die Vorjahresversion aufgehoben.
Mit Ihrer Anmeldung erklären sie sich bereit, dass Foto und Filmmaterial von Trainingseinheiten und Shows von uns als Verein verwendet werden darf.
Wenn dies nicht gewünscht wird, brauchen wir eine schriftliche Erklärung Ihrerseits.
Alle Daten von ADC Mitgliedern/Kursteilnehmern, die zur Anmeldung notwendig sind, werden ausschließlich vereinsintern und nur innerhalb der ADC verwendet.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.
AGB
Durch die Anmeldung zu unseren Kursen und die Einzahlung des Kursbeitrages erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
1. Alle Kursteilnehmer sind für die Dauer des von ihnen belegten Kurses (2. Semester) Mitglied im Verein ADC. Die Mitgliedschaft endet bei Nichtverlängerung automatisch mit Ende des Kurses. Die Abmeldung für das zweite Semester ist bis Weihnachten möglich.
2. TEILNEHMERZAHL: Wir bitten um Verständnis, dass die Kurse erst ab einer gewissen Teilnehmerzahl stattfinden können.
3. Die Kurse werden jeweils einmal pro Woche und nur an Schultagen abgehalten. Von Kursteilnehmer versäumte Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden. An kirchlichen und staatlichen Feiertagen, sowie in den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- ,Semester- und Osterferien entfällt der Unterricht.
4. Foto- und Videomaterial von Tanzstunden und Aufführungen dürfen für Vereinszwecke verwendet werden. Das gilt für beide Vereine: „Art & Dance Center“ und „Art & Dance Connection“.
5. Ohne Einzahlung des Kursbeitrages ist eine Teilnahme an den Kursen (ausgenommen erste Schulwoche) nicht möglich. Bei Nichteinzahlung des Kursbeitrages ,nach Verstreichen von zwei Wochen nach der Anmeldung, verfällt der Anspruch auf den reservierten Kursplatz. Ein verspäteter Kurseintritt erhebt keinen Anspruch auf Reduzierung des Kursbeitrages. Quereinsteigen in den schon laufenden Kurs ist möglich.
6. Die Kursteilnehmer müssen in guter körperlichen Verfassung sein um an den Kursen teilnehmen zu können. Körperliche oder psychische Probleme oder Krankheiten müssen bekannt gegeben werden.
7. Der Kursbeitrag kann grundsätzlich nicht rückerstattet werden. Eine Ausnahme sind dabei längere Krankheit bzw. Verletzung: der Kursbeitrag wird aliquot ab der schriftlichen Abmeldung abzüglich eines Verwaltungsaufwandes von 10 % des Kursbeitrages und der bis dahin konsumierten Kurseinheiten zurückerstattet. Durch den Wechsel des Kursleiters entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird ein Kurs abgesagt, wird die Kursgebühr bzw. der aliquote Anteil rückerstattet. Monatliche Zahlung ist nur in Form eines Abbuchungsauftrags möglich.
8. Seitens des Veranstalters wird keine Haftung übernommen.
9. Der Kurswechsel bzw. Neueinstieg am Beginn des folgenden Semesters ist möglich.
10. Die Einteilung der Kursteilnehmer in Leistungsniveaus bleibt dem Lehrer vorbehalten.
11. Die Choreografien, Tänze, Projekte und Stücke, welche im Rahmen der Tanzschule von deren Lehrern entwickelt werden, sind Eigentum der Art & Dance Connection bzw. Art & Dance Center und ihrer jeweiligen Lehrer.
12. Welche Choreografien und Kurse an Meisterschaften teilnehmen und welchen, obliegt alleine dem Vorstand und den Trainern_innen im Verein.
13. Mitglieder der Company oder Crew müssen sich für Auftritte zur Verfügung stellen. Das zählt zur Ausbildung und ist aufgrund der Präsentationsfähigkeit und Souveränität auf der Bühne Pflicht. Ansonsten bleibt der Ausschluss an Wettbewerben vorbehalten.
Corona-Vorkehrungen:
Für die Verhaltensregeln im Studio und vor und nach dem Training haben wir folgendes Konzept erstellt:
1. Im Studio gilt:
Maskenpflicht! Hände waschen! Abstand halten!
2. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material:
Unsere Räumlichkeiten werden über den Tag regelmäßig desinfiziert und gelüftet. Vor allem Türklinke, Wc-Anlage, Geländer oder Ballettstangen. Stühlen und Tische auch, aber diese sollten nur bedingt genutzt werden.
3. Was ihr beachten müsst, wenn ihr in das Tanzstudio kommt: Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:
Eine Maske ist zu tragen, wenn ihr in die Tanzschule kommt. Diese kann abgelegt werden, sobald ihr euch im Tanzsaal befindet. Da die Säle so genutzt werden, dass der Sicherheitsabstand gewährt ist.
Bitte desinfiziert oder wascht euch eure Hände, sobald ihr hereingekommen seid. Ein Desinfektionsmittelspender befindet sich in der Tanzschule.
Achtet darauf, immer 2 Meter Abstand zu euren Kollegen zu halten, dazu befinden sich auch Markierung in den Tanzsälen.
Korrekturen und Berührungen werden so gut es geht, gänzlich vermieden.
Bei Bewegungsabläufen, welche Platzwechsel beinhalten, werden die Gruppen geteilt und verkleinert, sodass immer genug Platz zwischen den TänzerInnen ist.
Bitte niemanden berühren oder die Hände geben. Wenn ihr euch im Gesicht berührt oder Niesen Müsst, bitte immer gleich Hände waschen gehen. Bitte die bekannten Nies- und Hustetikette beachten.
Die Garderobe sollte nicht benutzt werden, kommt am besten schon im Tanzgewand.
Toiletten auch am besten schon zu Hause benutzen, aber im Fall der Benutzung, darf immer nur eine Person reingehen.
Denkt daran, eine eigene Trinkflasche mitzunehmen.
Der Aufenthalt im Eingangsbereich sollte möglichst kurz sein, deswegen kommt bitte erst kurz vor Kursbeginn. Die Kurseinheiten werden so gestaffelt, dass keine Überschneidungen im Studio gibt. Es findet immer nur ein Kurs statt, somit ist in den gegebenen Räumlichkeiten kein Problem mit dem Kurswechsel.
Es gibt zwei Säle und einen großen Aufenthaltsraum, auf 250 m² aufgeteilt, somit ist keine Berührungszone zu eng, um die Abstände und die Kurswechsel durchzuführen. Abstände sind mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet.
Eine Begleitperson sollte nur bei den Jüngsten mitkommen und nicht in die Räumlichkeiten eintreten, nur im Notfall.
Für alle Trainer gilt: regelmäßiges Händewaschen, mind. nach jeder Stunde und immer genügend Abstand zu den SchülerInnen zu halten und Masken tragen, sobald sie sich bewegen.
Regelmäßiges Lüften aller Räume, am besten Fenster immer offen lassen.
4. Vor und Nachbereitung: Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen:
Die Anwesenheitslisten sind immer zu führen und können im Fall einer Infektion zu ganz genauem contact tracing führen.
Von allen TeilnehmerInnen sind Kontaktdaten vorhanden.
Das Personal, sie Sportler und die Trainer werden regelmäßig geschult und auf den neuesten Stand des Wissens gebracht. Schulung von Sportlern und Betreuern in Hygiene, Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand.
5. Bevor ihr ins Tanzstudio kommt: Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern außerhalb der Trainings- und Wettkampfzeiten:
Gesundheitschecks vor jeder Trainingseinheit und jedem Wettkampf:
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall
zu Hause bleiben.
Mindestens einmal die Woche muss ein Antigen oder PCR-Test gemacht werden, wie im Text der Verordnung :
Der Text für den § 9 und § 14 der Verordnung BGBL II/58/2021 lautet wie folgt:
Bei der Ausübung von Mannschaftssport oder Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, durch Sportler gemäß Abs. 2 Z 1 ist vom verantwortlichen Arzt ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und dessen Einhaltung laufend zu kontrollieren. Vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes und danach mindestens alle sieben Tage ist durch einen molekularbiologischen Test oder einem Antigen-Test nachzuweisen, dass die Sportler SARS-CoV-2 negativ sind. Im Fall eines positiven Testergebnisses ist das Betreten von Sportstätten abweichend davon dennoch zulässig, wenn:
1. jedenfalls mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit nach abgelaufener Infektion vorliegt und,
2. auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere aufgrund des CT-Werts >30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer sind in den folgenden zehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf alle Sportler, alle Betreuer und Trainer einer molekularbiologischen Testung oder einem Antigen-Test auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen.
SCHULTESTS ODER SELBSTTESTS GELTEN NICHT
BEI UNS GILT ZUSÄTZLICH DIE 48H REGELUNG! AM BESTEN AM TAG SELBST GETESTET KOMMEN!
FÜR DIE JUGENDARBEIT GILT, DASS KINDER UNTER 10 JAHREN NICHT GETESTET WERDEN MÜSSEN
6. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten von COVID-19-Symptomen:
WERDEN DER/DIE SCHÜLER ISOLIERT UND DIE ELTERN INFORMIERT UND DIESE SIND ABZUHOLEN. Bei Auswärtswettkämpfen Information der dort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, dass ein Erkrankungsfall an COVID-19 bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer aufgetreten ist.
Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht
kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen
platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen.
Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend
Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf.
ausgetauscht werden.
Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist
potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern,
sollte diese möglichst nicht berührt werden.
Nach Absetzen der Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden.
Eine mehrfache Verwendung an einem Tag ist unter Einhaltung der
Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken
an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der
Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere
Oberflächen vermieden werden.
Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel,
luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die
Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem
Schimmelbildung zu vermeiden.
Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend
vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle
Herstellerhinweise beachtet werden.